Abhängig von den jeweiligen Zielen können Stiftungen in verschiedenen Rechtsformen errichtet werden. Grundsätzlich werden dabei zwei Formen unterschieden:
Neben diesen Stiftungs-Rechtsformen existieren noch einige sogenannte Ersatzformen auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage. Hierzu zählen zum Beispiel der Stiftungsverein oder die Stiftungs-GmbH.
Eine Gemeinschaftsstiftung ist ein Zusammenschluss von Stiftern, Zustiftern, Spendern sowie Treuhhändern, die ihre Kräfte bündeln, um gemeinsam einen gemeinnützigen Zweck zu verfolgen. In der Regel sind Gemeinschaftsstiftungen daher stark auf einen bestimmten thematischen Schwerpunkt ausgerichtet. Meist handelt es sich um rechtsfähige Stiftungen, die zudem so gestaltet werden, dass sie von externen Zustiftern oder Treuhandstiftern unterstützt werden können.
Bürgerstiftungen sind ähnlich wie Gemeinschaftsstiftungen gestaltet – auch hier errichten eine Vielzahl von Personen gemeinsam eine Stiftung. Im Fokus steht hier aber besonders die Förderung von sozialen, kulturellen und anderen gemeinnützigen Zwecken in der jeweiligen Region, weshalb häufig der Zweck sehr breit gefasst wird. Auch bei Bürgerstiftungen handelt es sich üblicherweise um rechtsfähige Stiftungen.