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Rechtsformen

Abhängig von den jeweiligen Zielen können Stiftungen in verschiedenen Rechtsformen errichtet werden. Grundsätzlich werden dabei zwei Formen unterschieden:

  • Die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts ist der „Klassiker“ des deutschen Stiftungsrechts. Sie tritt als eigenständige juristische Person mit eigenen Organen auf. Besonders operativen Stiftungen bieten sich damit große Freiheiten. Rechtsfähige Stiftungen unterliegen der behördlichen Aufsicht, welche u. a. sicherstellt, dass der Stiftungszweck langfristig erhalten bleibt.
  • Die Treuhandstiftung (oder nichtrechtsfähige Stiftung) bedarf keiner staatlichen Anerkennung und kann somit recht unkompliziert gegründet werden. Das Stiftungskapital wird von einem Treuhänder verwaltet. Der Verwaltungsaufwand fällt wesentlich geringer aus und macht die Treuhandstiftung als Gründungsform besonders für fördernd tätige Stiftungen oder zum Einstieg interessant. Bei Bedarf kann die Stiftung später in die rechtsfähige Form überführt werden.

Neben diesen Stiftungs-Rechtsformen existieren noch einige sogenannte Ersatzformen auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage. Hierzu zählen zum Beispiel der Stiftungsverein oder die Stiftungs-GmbH.

Gemeinschaftsstiftungen und Bürgerstiftungen

Eine Gemeinschaftsstiftung ist ein Zusammenschluss von Stiftern, Zustiftern, Spendern sowie Treuhhändern, die ihre Kräfte bündeln, um gemeinsam einen gemeinnützigen Zweck zu verfolgen. In der Regel sind Gemeinschaftsstiftungen daher stark auf einen bestimmten thematischen Schwerpunkt ausgerichtet. Meist handelt es sich um rechtsfähige Stiftungen, die zudem so gestaltet werden, dass sie von externen Zustiftern oder Treuhandstiftern unterstützt werden können.

Bürgerstiftungen sind ähnlich wie Gemeinschaftsstiftungen gestaltet – auch hier errichten eine Vielzahl von Personen gemeinsam eine Stiftung. Im Fokus steht hier aber besonders die Förderung von sozialen, kulturellen und anderen gemeinnützigen Zwecken in der jeweiligen Region, weshalb häufig der Zweck sehr breit gefasst wird. Auch bei Bürgerstiftungen handelt es sich üblicherweise um rechtsfähige Stiftungen.

Finanzierung

Ohne ausreichende Mittel kann keine Stiftung arbeiten. Die Finanzierung ist auf vielen Wegen möglich. 

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