Eine Stiftung errichten darf prinzipiell jede*r über 18. Auch Unternehmen, Vereine, Kommunen usw. können Stiftungen gründen und unterhalten.
Die meisten Stiftungen in Deutschland wurden von Privatpersonen errichtet – etwa von Unternehmer*innen am Ende ihres erfolgreichen Berufslebens oder von vermögenden Ehepaaren. Oft möchten sie der Gesellschaft etwas von ihrem persönlichen Glück und Erfolg zurückgeben, spüren ein tiefes gesellschaftliches Verantwortungsbewusstsein oder wollen persönliche Werte fördern.
Für Unternehmen bieten eigene Stiftungen die Möglichkeit, das gemeinnützige Engagement außerhalb des eigentlichen Tagesgeschäftes zu bündeln. Da diese Aktivitäten zudem ein wirkungsvoller Weg sind, um das öffentliche Image von Unternehmen zu steigern, übernehmen Stiftungen oft eine Schlüsselrolle in der Corporate-Social-Responsibility-Strategie.
Stiftungen der öffentlichen Hand erfüllen vielfältige gemeinnützige Zwecke – von Denkmalpflege und Umweltschutz über Verbraucherinformation bis hin zu sozialen Themen. Dank der Stiftungsform können Bund, Länder und Kommunen hier unabhängig vom Haushaltsrecht wirken. Allerdings erfordert der Umgang mit öffentlichen Mitteln besondere Sensibilität.
Auch Vereine können Stiftungen errichten. Eine Stiftungsgründung ist sinnvoll, wenn beispielsweise ein bestimmtes, langfristig angelegtes Projekt ausgelagert werden soll, um von wechselhaften Beschlüssen der Mitgliederversammlung unbehelligt agieren zu können. Außerdem können so finanzielle Mittel für einzelne Vorhaben gezielt gesammelt werden.
In der Stiftungssatzung muss zunächst der Zweck der Stiftung deklariert werden. Grundsätzlich ist jeder Zweck zulässig, der nicht das Gemeinwohl gefährdet. Um entsprechend dem festgelegten Zweck wirken zu können, verfügen Stiftungen über ein eigenes Stiftungsvermögen, welches dauerhaft erhalten bleibt. Die eigentliche Arbeit der Stiftung finanziert sich aus den Erträgen des Vermögens sowie ggf. Zuwendungen in Form von Spenden.
Je höher das Vermögen ist, desto höher sind auch die Erträge. Zwar gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Mindestsumme für das Stiftungskapital. Zur Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung raten Stiftungsbehörden aber grundsätzlich zu einem Stiftungsvermögen in Höhe von mindestens 50.000 Euro. Um langfristig effektiv zu sein, werden meist deutlich höhere Summen benötigt.
Die möglichen Stiftungstypen und Rechtsformen sind vielfältig und die mit einer Gründung zusammenhängenden gesetzlichen Vorschriften durchaus komplex. Daher sollten sich Interessierte schon im Vorfeld umfassend beraten lassen.
Eine gute Anlaufstelle dafür ist die Bezirksregierung Arnsberg, die über mehrere Ansprechpersonen zum Thema verfügt. Der Bundesverband Deutscher Stiftungen hält u. a. Muster und Checklisten zum Download bereit.