04.01.2018
Mit Beginn des neuen Jahres ist der Legal Entity Identifier – kurz LEI – Pflicht: Am 3. Januar 2018 treten mit der Richtlinie 2014/65/EG über Märkte für Finanzinstrumente (MiFiD II) und der Finanzmarktverordnung MiFIR (Markets in Financial Instruments Regulation (EU) Nr. 600/2014) europaweit verschärfte Meldepflichten für depotführende Banken und andere Wertpapierdienstleistungsunternehmen in Kraft.
Alle Wertpapierdienstleistungsunternehmen müssen dann vor Ausführung jedes meldepflichtigen Wertpapiergeschäftes und jedes Derivatehandels die beteiligten Vertragspartner eindeutig identifizieren und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) melden. Ohne
diese Meldung wird ab dem 3. Januar 2018 keine Order mehr ausgeführt werden.
Zu den meldepflichtigen Wertpapiergeschäften zählen in erster Linie Geschäfte in Finanzinstrumenten, die an einem Handelsplatz (Börse) gehandelt werden oder zum Handel zugelassen sind. Zu den meldepflichtigen Vertragspartnern zählen rechtlich selbständige Institutionen (juristische Personen und Gesellschaften). Privatpersonen und rechtlich unselbständige Einheiten (z.B. nicht rechtsfähige Stiftungen) sind nicht meldepflichtig.
Identifiziert werden die Vertragspartner ausschließlich durch den LEI. Ohne einen LEI kann daher für meldepflichtige Vertragspartner nicht mehr in börsennotierten Wertpapieren gehandelt werden. Jeder LEI-Pflichtige sollte seinen Banken oder Wertpapierdienstleistungsunternehmen deshalb
rechtzeitig den LEI mitteilen.
Wer einen LEI beantragen möchte, muss sich bei einer akkreditierten LEI - Vergabestelle elektronisch registrieren und dort seine Bevollmächtigungund gegebenenfalls die Bevollmächtigung eines Dritten nachweisen, der für ihn den LEI beantragen soll. Nach Prüfung der Bevollmächtigung wird der LEI für ein Jahr per E-Mail vergeben. Anschließend ist er jährlich zu erneuern. Für die Erstbeantragung und die jährliche Verlängerung fallen je nach Anbieter unterschiedlich hohe Gebühren an.
Akkreditierte Vergabestellen finden sich unter www.gleif.org/de. Dort sind auch weitere Informationen zum LEI, zur Beantragung, Vergabe, Verlängerung und zu den Kosten veröffentlicht.
Ein Beitrag von RA Constantin Meraneos, Deutsches Stiftungszentrum constantin.meraneos@stifterverband.de
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